Inititativprogamm – Junge Intensivtäter in Kraft
Zur konsequenten Bekämpfung der Jugendkriminalität und um
eine Verfestigung delinquenten Verhaltens im Einzelfall zu verhindern wurde durch eine ministerienübergreifende Arbeitsgruppe im „Initiativprogramm Junge Intensivtäter“ Leitlinien für die Einstufung von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden als Junge Intensivtäter und zur personenorientierten Sachbearbeitung formuliert. Langfristig soll diese Handlungsstrategien die Delinquenz der „Jungen Intensivtäter“ reduzieren.
Im November 2006 wurde die Gemeinsame Vereinbarung des Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales und dem Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport und des saarländischen Landkreistages zur intensivierten Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendamt im Bereich „Junge Intensivtäter“ unterzeichnet. Die Vereinbarung sieht vor konkrete Verfahrensabläufe in einer abgestimmten gemeinsamen Richtlinien zu regeln. Zum 01.Juli 2007 trat nun die „Gemeinsamte Richtlinie des Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Inneres, Familie, Frauen und Sport und der Jugendämter des Landkreises und des Stadtverbandes zum Umgang mit ‚Jungen Intensivtätern‘ –IP JIT (InitiativProgramm – Junge IntensivTäter) in Kraft.